BV Lagerboxen
Self Storage

BV Lagerboxen GmbH
Willkommen

Sie suchen einen zuverlässigen und sicheren Partner rund um Einlagerung Ihrer persönlichen Gegenstände?

Hotline 0721 920 965 00

Täglicher Zugang: 7 Tage Von 6:00 - 23:00 Uhr

Hausordnung

 

 

  1. Rauchverbot / Brandgefahr

Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot. Die Benutzung von offenem Licht und Feuer in der Halle und auf dem Außengelände ist untersagt.

 

  1. Benutzung von Transporthilfen

Beim Einsatz von Transporthilfen sind die Gebrauchsanweisungen einzuhalten. Diese ergeben sich aus dem Aushang bzw. sind bei den Mitarbeitern der BV Lagerboxen GmbH zu erfragen.

 

  1. Anschluss von elektrischen Geräten

In dem Lagerraum dürfen keine elektrischen Geräte angeschlossen werden, ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis der BV Lagerboxen GmbH einzuholen. Elektrische Geräte dürfen während Ihrer Abwesenheit nicht betrieben werden.

 

  1. Nutzung des Lagerraums

Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Einlagerung von Gegenständen genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken ist nicht gestattet.

 

– Der Lagerreinraum ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren zu nutzen.

– Gefährliche oder verderbliche Güter, insbesondere brennbare, entzündliche oder umweltschädigende

 Substanzen dürfen nicht gelagert werden.

– Das eingelagerte Gut darf die Mindesthöhe von 3,00 Meter nicht überschreiten.

 

Wegen Brandgefahr ist es verboten:

– Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare Stoffe aufzubewahren sowie um- und aufzufüllen,

– leere Kraftstoff- und Ölbehälter zu lagern,

– Putzlappen und Putzwolle aufzubewahren,

– Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und Öl verlieren, einzulagern.

 

Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr sind zu befolgen.

Der Lagerraum muss stets gut abgeschlossenen sein. Sie sind als Einziger für das ordnungsgemäße Abschließen Ihrer Lagereinheit verantwortlich. Dies hat mit einem Vorhängeschloss zu erfolgen.

 

  1. Abfall / Abfallbeseitigung

Jeglicher Abfall ist aus dem Lagerraum zu entfernen und dieser sauber zu halten. Für die Sauberkeit Ihres angemieteten Lagerraums sind Sie selbst zuständig. Bei einer Kündigung kontrolliert der Mitarbeiter der BV Lagerboxen GmbH den Lagerraum hinsichtlich der Sauberkeit. Das Entfernen und der Transport von Abfall aus Ihrem angemieteten Lagerraum durch das Personal der BV Lagerboxen GmbH gehen zu Ihren Lasten. Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Abfall, Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb der Anlage und des Außengeländes zurückzulassen.

 

  1. Aufenthalt in der Gesamtanlage

Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zulässig zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände während der Öffnungszeiten. In der Zeit von 06.00 UHR bis 09.30 Uhr und 17.30 UHR bis 22.00 UHR erhält der Mieter nur Zutritt zur Lagerhalle

bzw. zu seinem Lagerabteil. Eine Einlagerung bzw. Abholung der Gegenstände während dieser Zeit ist nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich.

 

  1. Beschädigung / Belästigung

Sie dürfen weder Ihren Lagerraum, noch die Anlage auf irgendeine Weise beschädigen, bzw. innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände Dritte belästigen oder ihnen Schaden zufügen. Falls es doch zu Beschädigungen kommt, sind diese unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Verhalten im Brandfall

Das Gebäude ist bei einem Alarmsignal durch eine Sirene oder eine Ansage durch unsere Mitarbeiter umgehend zu verlassen.

 

 

Stand 01.11.2016

BV Lagerboxen GmbH

Bei der Renovierung stehen die Möbel im Weg, irgendwann reicht der Platz für Ihre Akten nicht mehr, Sportgeräte, die nur saisonal gebraucht werden, oder bei längerer Abwesenheit möchte man zwar die Miete sparen, sich aber nicht von Möbeln, Hausrat und persönlichen Gegenständen trennen?

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